Mit der neuen Förderung können Händler bis zu 2.000 Euro für Software-Lizenzen erhalten.
Software-Lizenzen sollten immer auf dem neuesten Stand sein. Benötigen Händler neue Software-Lizenzen oder möchten die vorhandenen upgraden, weil sich der Bedarf verändert hat oder es bessere Programme gibt, sollten sie nicht zögern. Die Notwendigkeit bei der Software immer auf dem neuesten Stand zu sein, hat das Land NRW erkannt und unterstützt das Vorhaben mit der Förderung „Digitalen und stationären Einzelhandel zusammen denken – NRW Digitalzuschuss Handel“.
Software-Lizenzen mit der Förderung anschaffen
Die Anschaffung neuer Software und die Erweiterung von bestehender Software ist ein Fördergegenstand. Im Förderumfang ist jede Art von Software enthalten, hier wird wirklich das breite Spektrum vom Dokumentenmanagement, über das Content Management System bis zum Personalplanungstool erfasst. Sie können auch eine Lizenz für ein Office 365-Paket, ein Monitoring-Tool oder ein Customer Relation Management-Tool kaufen. Diese Aufzählung ist nur beispielhaft und nicht abschließend. Der Phantasie sind keine Grenzen gesetzt.
Dabei bleibt es dem Antragsteller überlassen, ob er eine zu installierende Version kauft, die er auf dem eigenen Server installiert oder die Software-Lizenz als Software as a Service (SaaP) mietet.
Die Fördersumme beträgt mindestens 500 Euro und maximal 2.000 Euro. Das bedeutet, dass die Kosten, die über 2.000 Euro betragen von dem Antragsteller selbst zu bezahlen sind. Sind die Kosten insgesamt unter 500 Euro, fällt das unter die Bagatellgrenze und der Förderungsantrag wird abgelehnt werden.
So gelingt die Einführung der Software-Lizenzen
Die Digitalisierungsmaßnahme muss innerhalb von zwei Monaten, nachdem der Antragsteller den Bewilligungsbescheid erhalten hat, buchhalterisch abgeschlossen sein. Der Händler muss dann die Rechnung und den Zahlungsnachweis erbringen. Sollte sich der Händler für eine SaaS-Version entscheiden, die er mietet, kann statt einer Rechnung über 2 Monate auch eine Jahresrechnung vorgelegt werden. Das muss dann allerdings in dem Zeitfenster von zwei Monaten nach dem Erhalt der Bewilligung erfolgen. Mit diesem Trick können die gesamten Jahreskosten gefördert werden.
Möchte ein Händler direkt mehrere neue Software-Lizenzen kaufen und bestehende erweitern, ist auch das möglich und dazu müsste auch nur ein Förderantrag gestellt werden.
Die Anschaffung oder Erweiterung der Software darf zeitlich erst dann erfolgen, sobald der Bewilligungsbescheid vorliegt. Wer zu schnell handelt und die Bewilligung nicht abwartet, bekommt die Ausgaben nicht ersetzt.
Stationäre Händler sind gut beraten, wenn Sie Ihr nächstes Digitalisierungsvorhaben nicht auf die lange Bank schieben. Das Land NRW hat den großen Bedarf und die Nachfrage erkannt um Händler mit stationärem Geschäft noch schneller bei der Digitalisierung zu unterstützen. So geht es doch darum auch im Internet für Kunden präsent und auffindbar zu sein. Die Sichtbarkeit im Internet ist für jeden Händler existenziell wichtig und lässt sich auf ein geändertes Suchverhalten der Kunden zurückführen. Kunden suchen Geschäfte im Internet. Auch der stationäre Handel muss für Kunden und Interessierte im Internet präsent sein. Auf der Website Digihandel NRW können sich Händler für die Förderung registrieren und einen Antrag stellen. Hierzu können Händler einen von sechs verschiedenen Fördergegenständen auswählen und Software-Lizenzen ist einer der förderfähigen Maßnahmen.
Für Fragen und Empfehlungen zum Thema Software-Lizenzen und zur neuen Förderung, stehen Ihnen die Digitalcoaches NRW zur Verfügung. Buchen Sie einfach einen kostenlosen Digitalcoaching-Termin und lassen sich bei Ihrem Vorhaben helfen.