Das Förderprogramm Mittelstand Innovativ & Digital besteht aus zwei Teilprogrammen. Neben der Assistentenförderung, die die Einstellung von Hochschulabsolventinnen und -absolventen ermöglicht, gibt es eine Gutscheinförderung. Mit den Gutscheinvarianten MID-Analyse, MID-Innovation und MID-Digitalisierung unterstützt das Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen (MWIDE) kleine und mittlere Unternehmen beim Technologietransfer, bei externen Analysen und Entwicklungsarbeiten durch Hochschulen und Forschungseinrichtungen sowie bei der Beratung zur Umsetzung von Digitalisierungsprojekten.
Der Fokus liegt dabei auf einer intelligenten (Weiter-)Entwicklung und Digitalisierung von Produkten, Dienstleistungen und Produktionsverfahren. So sollen KMU dabei unterstützt werden, die Trends ihrer Branche aufzugreifen und diese mithilfe spezifischer Projekte passgenau auf das eigene Unternehmen zu übertragen.
Gegenstand der Förderung:
Die MID-Gutscheinförderungen sollen kleinen und mittleren Unternehmen mit Sitz in Nordrhein-Westfalen bei der Neu- und Weiterentwicklung sowie bei der Digitalisierung ihrer Produkte, Dienstleistungen und Produktionsverfahren unterstützen. Dabei können nur solche Vorhaben gefördert werden, welche eine Neu- bzw. Weiterentwicklung bzw. der Digitalisierung von eigenen Produkten und Dienstleistungen adressieren, die der Begünstigte als solche bereits am Markt anbietet oder anbieten möchte.
Es werden die drei folgenden Gutscheinvarianten angeboten die unterschiedlich dotiert sind:
- MID-Digitalisierung-Analyse und Umsetzung von Digitalisierungsthemen Fördersumme: bis zu 15.000 €
- MID- Analyse-Technologieanalysen für Produkt oder Dienstleistungsinnovationen und innovative Produktionsverfahren Fördersumme: bis zu 15.000 €
- MID-Innovation-Forschung, Entwicklung und Umsetzung Fördersumme: bis zu 40.000 €
Die Zuwendung für ein Vorhaben kann nur dann ausgesprochen werden, wenn die Zuwendungssumme bis zu folgenden Untergrenzen in Anspruch genommen wird:
Für den MID-Digitalisierung: Min. 5.000 € Fördersumme
Für den MID-Analyse: Min. 5.000 € Fördersumme
Für den MID-Innovation: Min. 10.000 € Fördersumme
Je nach Größe des antragstellenden kleinen oder mittleren Unternehmens und je nach Gutscheinvariante gelten folgende Förderquoten:
|
Max. Förderquoten |
||
Unternehmensgröße* |
MID-Digitalisierung |
MID-Analyse |
MID-Innovation |
Kleinst- und kleine Unternehmen |
50% |
80% |
50% |
Mittlere Unternehmen |
30% |
60% |
30% |
*Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) werden definiert als Unternehmen, die weniger als 250 Mitarbeiter beschäftigen und einen Jahresumsatz von höchstens 50 Mio. EUR oder eine Jahresbilanzsumme von höchstens 43 Mio. EUR aufweisen. Für die Unterscheidung zwischen Kleinstunternehmen sowie kleinen und mittleren Unternehmen gelten folgende Abgrenzungen: Kleinstunternehmen: weniger als 10 Mitarbeiter und Jahresumsatz oder Jahresbilanzsumme von höchstens 2 Mio. EUR, Kleine Unternehmen: weniger als 50 Mitarbeiter und Jahresumsatz oder Jahresbilanzsumme von höchstens 10 Mio. EUR, Mittlere Unternehmen: weniger als 250 Mitarbeiter und entweder Jahresumsatz von höchstens 50 Mio. EUR oder Jahresbilanzsumme von höchstens 43 Mio. EUR.
Dazu bietet das Team der NRW.Innovationspartner am 03.12.2020 ein Online-Workshop an. Hier anmelden.
Auch wir als Digitalcoaches bietet zu dem Thema “ Aktuell relevante Förderprogramme für Händlerinnen und Händler“ am 08.12.2020 ein Online-Webinar an. Hier anmelden.
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