Mit der neuen Förderung können Händler bis zu 2.000 Euro für das neue Kassen- und Warenwirtschaftssystem erhalten.
Ein neues Kassen- und Warenwirtschaftssystem koordiniert alle Abläufe im Handel und sorgt für Übersichtlichkeit. Ganz gleich, ob der Händler online Bestellungen und Käufe im Geschäft sofort an einem Ort erfassen möchte oder auf ein anderes System umstellen will, um mehr Funktionen zu nutzen, die neue Technik macht die täglichen Abläufe leichter. Das Kassen- und Warenwirtschaftssystem bildet doch den Mittelpunkt in jedem Geschäft.
Die Anschaffung eines Kassen- und WaWi-Systems ist ein Fördergegenstand
Digitalisierungsvorhaben bringen den stationären Handel nach vorn, verbinden das stationäre Geschäft mit dem Online-Handel und führen dazu, dass Händler mehr Kunden erreichen können. Die aktuelle Förderung für Händler „Digitalen und stationären Einzelhandel zusammen denken – NRW Digitalzuschuss Handel“ unterstützt jeden Händler bei der Umsetzung von Digitalisierungsvorhaben. Es werden insgesamt sechs verschiedene Fördergegenstände abgedeckt.
Die Fördergegenstände im Überblick:
- Software-Lizenzen und digitale Tools
- Ausstattung zur Produktfotografie, bzw. zur Erstellung digitaler Inhalte
- Digitale Hardware am Point of Sale
- Abholstationen
- Digitale Kassen- und Warenwirtschaftssysteme
- Weiterbildungsmaßnahmen
Insgesamt können Händler maximal 2.000 Euro als Förderung für einen beantragten Fördergegenstand erhalten. Entscheidet sich ein Retailer für den Fördergegenstand Kassen- und Warenwirtschaftssystem können sowohl die Kosten für die Software als auch die Hardware von der Förderung bezahlt werden. Ausschlaggebend hierbei ist, dass das neue System noch nicht gekauft wurde, bevor der Antragsteller den Bewilligungsbescheid bekommen hat. Sobald die Förderung bewilligt wurde, kann der Antragsteller handeln und das neue System kaufen. Die Maßnahme muss nach zwei Monaten buchhalterisch abgeschlossen sein. Das bedeutet, Händler können innerhalb der zwei Monate sogar eine Jahresrechnung für die Software einreichen und dann alle Rechnungen für die Hardware, die zum Kassensystem gehören, dazu legen. So ist die Förderhöchstsumme von 2.000 Euro schnell erreicht. Sollten die Ausgaben insgesamt über 2.000 Euro liegen, muss der Händler den Überbetrag selbst bezahlen.
Sollte das neue Kassen- und Warenwirtschaftssystem günstiger sein als 500 Euro, kann die Förderung leider nicht bewilligt werden. Das würde die Bagatellgrenze unterschreiten.
Bei der Wahl des richtigen Kassen- und Warenwirtschaftssystems sind viele Komponenten miteinander zu vergleichen. Shopify PoS ist eine sehr gute All-in-one-Lösung für jeden, der auf Apple-Hardware setzt und wenig Schnittstellen haben möchte. Shore bietet für 40 Euro zusätzlich einen integrierten Online-Shop. JTL ist vollständig kostenlos und man bezahlt nur genau die Plugins, die man braucht. Auf dem Markt gibt es derzeit sehr viele verschiedene Anbieter und jeder bringt Vor- und Nachteile mit sich, da lohnt sich ein umfassender Vergleich.
Welche Hardware Händler für das neue Kassensystem brauchen
Damit Händler wissen, welche Kosten bei einem neuen Kassen- und Warenwirtschaftssystem entstehen können, veranschaulicht diese Kostenaufstellung, was bei einer Umstellung auf das System Shopify PoS nötig wird.
Hardware für Shopify PoS
- iPad mit Shopify-POS-App, beispielsweise iPad Pro 12,9 Zoll ca. 1.199 € (mit iOS 12.2 oder höher)
- Kartenlesegerät WisePad 3, 59 €
- Belegdrucker (Derzeit nicht im Shopify-Shop verfügbar. Ist wegen der Bonpflicht nötig.)
- Barcode-Scanner 239 €
- Ladestation Barcode-Scanner, 69 €
- Kassenschublade, 60 €
Hardware-Kosten insgesamt: 1.626 €
Die Software-Kosten für das Shopsystem Shopify PoS beginnen bei 29 € pro Monat.
Die neue Förderung gestaltet die Umsetzung erschwinglich
Jetzt ist die beste Zeit zu handeln. Nutzen Sie dazu die aktuelle Förderung des Landes NRW. Gehen Sie auf www.digihandel.nrw für mehr Informationen. Dort können Sie auch in den FAQs nachlesen, wer Anträge stellen kann und was es dabei zu beachten gibt.