Mit der neuen Förderung können Händler bis zu 2.000 Euro für die Ausstattung zur Produktfotografie erhalten.
Händler, die bisher im stationären Geschäft erfolgreich waren und erste Schritte mit einem Onlineshop, einer eigenen Website oder Social-Media-Auftritten machen, werden schnell merken, dass die Qualität der Produktfotos sehr wichtig ist. Bilder haben eine große Aussagekraft. So können sie bestenfalls die schönen Seiten eines Produkts ideal betonen oder schlechtesten Falls Nachteile visualisieren.
Händler benötigen für die Produktfotografie Equipment, das leicht hohe Kosten verursacht. Damit Sie den Kaufpreis nicht alleine aufwenden müssen, können Sie die neue Förderung beantragen und so bis zu 2.000 Euro Fördergeld erhalten und die neue Ausstattung zur Produktfotografie anschaffen.
Was zählt zur förderbaren Ausstattung zur Produktfotografie?
Die neue Förderung für Händler „Digitalen und stationären Einzelhandel zusammen denken – NRW Digitalzuschuss Handel“ unterstützt Händler bei der Anschaffung einer Ausstattung zur Produktfotografie. Händler können Hardware anschaffen, die sich für die Fotografie von Produkten eignet. Ganz bewusst ist der Fördergegenstand nicht auf Kameras eingegrenzt und umfasst auch Smartphones und Tablets, die eine Kamera enthalten, Beleuchtungen, Stative, Objektive, Fotozubehör und Fotoboxen.
Unabhängig davon, ob ein Händler eine ganze Erstausstattung zur Produktfotografie benötigt oder nur Zubehör, wie Objektive oder Licht ergänzend zu seiner vorhandenen Ausstattung kaufen möchte, die Förderung unterstützt bei der Anschaffung.
Enthält die Hardware zusätzlich auch eine Software-Lizenz, so sind diese Kosten auch innerhalb des Fördergegenstandes mit umfasst.
Wie können Händler die Förderung beantragen?
Händler sollten das Thema Produktfotografie von Anfang an professionell umsetzen und nicht mit ungeeigneter Hardware arbeiten. Das Bundesland NRW hat die Notwendigkeit erkannt und bietet Händlern mit der neuen Förderung Unterstützung an. Digihandel NRW stellt viele Informationen rund um die Förderung zur Verfügung. In den FAQs können Interessierte Antworten auf alle Fragen rund um die unkomplizierte Antragsstellung finden. Sollten darüber hinaus Unklarheiten auftreten, helfen Ihnen unsere Ausfüllhinweise weiter.
Stellen Sie den Förderantrag und warten dann ab, bis Sie den Bewilligungsbescheid erhalten. Sie haben nach der Bewilligung zwei Monate Zeit, die Anschaffung zu tätigen. Danach reichen Sie die Rechnung und den Zahlungsbeleg beim Projektträger Jülich ein und erhalten nach der Prüfung die Zuwendung.
Die Digitalcoaches NRW beraten Sie über Ihr nächstes Digitalisierungsvorhaben, die neue Förderung, die Antragsstellung oder empfehlen Ihnen gerne Händler, Dienstleister oder Produkte, die zu Ihrem ausgewählten Fördergegenstand passen. Buchen Sie kostenlos Ihren Digitalcoaching-Termin.